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Abschnitt 2


201) Alle Wahrheit ist bei der Erzeugung (Schöpfung) und in ihren Gesetzen und Geboten, darum erschafft nicht in euch eine eigene und falsche Wahrheit, sonst macht ihr euch zu Billigkeitslosen (Ungerechten/Verantwor- tungslosen/Gerechtigkeitslosen) und zu Zweiflern.

202) Jeder hat ein Ziel, nach dem er strebt, daher wetteifert miteinander in guten Werken, damit ihr grosse Dinge vollbringt, wo immer ihr seid; findet einander zusammen zu grossen Werken, dann habt ihr die Macht, alles zu tun und zu erreichen, was ihr auch anstrebt; nutzt und tut jedoch immer alles im Guten, damit ihr nicht als Billigkeitslose (Ungerechte/Verantwortungslose/Gerechtigkeitslose) endet.

203) Und woher immer ihr kommt, kehrt euer Gesicht (Augen) zur Wahrheit hin, damit nicht sonder (abartig) Zweifel gegen sie in euch erregt und euer Tun nicht achtlos wird.

204) Und wo ihr auch immer hingeht, kehrt euer Gesicht (Augen) zur Wahrheit hin, und wo immer ihr seid, kehrt auch dort euer Antlitz zu ihr hin; tut ihr so, dann haben die in Billigkeit (Gerechtigkeit und Verantwortung) Lebenden keinen Einwand gegen euch, ausgenommen die der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Unge- rechtigkeit) Frönenden unter ihnen, die lügen und betrügen und alles tun, damit es euch zum Schaden gerei- che; fürchtet sie jedoch nicht, sondern fürchtet euch nur vor der Wahrheitsverleugnung, damit sich das Gute in euch vollenden kann und auf dass ihr recht geleitet seid.

205) Wie zu euch kamen die Künder, die Propheten, aus eurer Mitte, die die Zeichen (Lehre/Beweise) der Wahrheit angesagt und hervorgebracht haben, so werdet ihr gereinigt vom Unwissen und von der Unbilligkeit (Ungerechtigkeit/Verantwortungslosigkeit), wenn ihr die Lehre befolgt, die durch die Künder, die Propheten, und durch die Schrift der Wahrheit gegeben ist, die euch das lehrt, was ihr wissen müsst.

206) Darum bedenkt der Wahrheit, die durch die Künder, die Propheten, dargebracht und ausgelegt wird, die euch in Liebe gedenken; daher dankt ihnen und seid nicht undankbar gegen sie.

207) Oh ihr, die ihr wissend in der Wahrheit seid, sucht Hilfe im Lernen der Wahrheitslehre und in Geduld, denn wahrlich ist der Segen auf eurem Haupt, wenn ihr in Standhaftigkeit einhergeht.

208) Und sagt nicht von denen, die für die Wahrheit erschlagen wurden, sie seien der Dummheit verfallen gewesen, denn wahrlich waren sie bei guten Sinnen, doch sie wurden ob ihrer Wahrheitsliebe von den der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Ungerechtigkeit) Frönenden und Wahrheitsleugnern nicht verstanden und verleumdet; und die für die Wahrheit Erschlagenen waren lebendig in ihrem Wesen und in ihrer Innenwelt (Bewusstsein), doch die der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Ungerechtigkeit) Frönenden und die Wahrheitsleugner waren tote Lebendige.

209) Wahrlich, durch das Aussehen (Natur) werdet ihr alle geprüft mit Angst und Furcht, Hunger und Verlust an Hab und Gut und Leben und an allem, was der Nahrung ist, doch wenn ihr der Geduld zugetan seid, dann übersteht ihr sicherlich alle Prüfungen, denn es ist des Lebens Lauf, dass es auf und nieder geht, so sich Gutes mit Schlechtem wechselt, und daran ist kein Zweifel; die Botschaft an die Geduldigen aber ist die, dass alle Bemühungen gute Früchte tragen und die Zeit endlich alles zum Guten wendet.

210) Die Gläubigen sagen, wenn ein Unglück sie trifft, dass es der Wille ihrer Gottheit oder ihres Götzen sei, doch wie es keine bestimmende Gottheit gibt und also auch keinen bestimmenden Götzen, so gibt es auch nicht deren Fürsorge oder Vergeltung, denn in allen Dingen seid allein ihr bestimmend im Ausüben der eigenen Verantwortung.

211) Aber die Unwissenden und die der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Ungerechtigkeit) Frönenden sind dem Glauben verfallen und suchen ihr Heil bei Gottheiten und Götzen und hoffen, dass ihnen diese Gnade und Segen auf ihr Haupt träufeln, weil sie sich recht geleitet wähnen.

212) Gewiss, der Propheten Zeichen (Wundersamkeiten) der Wahrheit scheinen Wunder (Überragendes) zu sein, doch sie sind eine Erzeugung (Erschaffung/Erschöpfung) aus der Kraft ihrer eigenen Innenwelt (Bewusstsein), und darum ist es keine Schande für sie, wenn sie Zeichen (Wundersamkeiten) tun; doch jene, welche die Kunst der Zeichen- gebung von den Propheten erlernen und sie zu ihrer Einträglichkeit anwenden, um damit zu scheinen und Vor- teile (Nutzen) und Gewinn zu erringen, sie sind es, die sich der Schande preisgeben und Unrecht auf sich laden.

213) Und es ist keine Schande für den, welcher die Wahrheit pflegt und an Orte reist, wo die Wahrheitslehre offen- bar wird; und also ist es keine Schande, sondern ein gutes Werk, wenn da über die Pflicht hinaus Gutes getan wird; und also ist es keine Schande, wenn der Wahrheitslehre Hilfe in beliebiger Art zuteil wird, damit sie sich unter euch ausbreiten kann; nicht jedoch ist es des Rechten, mit der Wahrheitslehre einen Gewinnhandel zu betreiben, und also ist es des Unrechts, für die Wahrheitslehre bekehrend und überredend zu wirken und sie den Unwissenden aufzudrängen und sie in ihren Gedanken und Gefühlen anzugreifen; zur wahrlichen Wahr- heit soll jeder nur finden durch eigenen Willen, im Bedürfnis seines Verlangens und in ganzer Freiheit seines Denkens in ehrlichem Streben nach der wahrlichen Wahrheit und dem Sinn des Lebens.

214) Die der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Ungerechtigkeit) Frönenden und die Unwissenden unter euch verhehlen (verfälschen), was die Propheten bringen an der Wahrheitslehre, an Zeichen (Wundersamkeiten/ Be - weisen) und an der Richtschnur (Wegweisung/Leitgedanke), wenn sie es euch lehren durch Wort und Schrift; und ihr verflucht die Propheten, und im Hass auch die Euresgleichen (Menschen) rundum, doch die Propheten vergeben euch, aber die von euch Verfluchten unter den Euresgleichen (Menschen) vergeben euch nicht und verfluchen auch euch.

215) Ihr aber, wenn ihr bereut und euch bessert und offen zur Wahrheit bekennt, ihr werdet Beauftragte der Pro- pheten, so ihr die erkannte Wahrheit weitergeben sollt an alle jene, welche euch nach ihr befragen; nicht jedoch sollt ihr ungefragt eure Weisheit kundtun und nicht damit andere angreifen, wie das die Gläubigen tun, die Gottheiten und Götzen verfallen sind.

216) Und wenn ihr euer Unwissen und eure Unbilligkeit (Ungerechtigkeit) bereut und euch bessert und euch offen zur Wahrheitslehre bekennt, dann müsst ihr euch selbst verzeihen, denn ihr allein seid die Vergebenden für euch selbst, wenn ihr den Pfad zur Wahrheit und Freiheit, zum Frieden, zur Liebe und zur Gleichstimmung (Harmonie) in euch gefunden habt und damit einen lebendigen Hort in euch erschafft.

217) Die aber, die Unwissende und der Unbilligkeit (Verantwortungslosigkeit/Ungerechtigkeit) Frönende sind und als solche das Leben fristen, sie fluchen sich selbst insgesamt, denn ihnen wird ihr Dasein zur Unfreude und früher oder später zur Qual.

218) Doch die durch Unfreude und Qual gepeinigt sind, sollen nicht so bleiben, denn sie sollen ihre eigene ihnen selbst auferlegte Strafe mildern und Aufklärung erlangen, wenn sie sich der Wahrheit der Erschaffung (Schöpfung) und deren Gesetzen und Geboten zuwenden und sie erfüllen.

219) Und es ist kein Gott, kein einiger Gott, und es ist kein Götze, kein einiger Götze, der gnädig und barmherzig wäre, denn Gott und Götze sind Erdichtungen und Lügen und Gespinste des Euresgleichen Gehirns (Men- schengehirns) und zu nichts tauglich in irgendeiner guten Weise, ausser im Bösen zur Versklavung der Eures- gleichen (Menschen) durch die Verlogenheit der gottdienenden und götzendienenden Priester, durch die ihre Gläubigen geknechtet und ausgebeutet werden.

220) Wahrlich, in der Erschaffung (Schöpfung) der Himmel (Universum) und der Erdenrundheiten (Welten/Planeten) und im Wechsel von Tag und Nacht und in den Fluggeräten, die die Lüfte und die Himmel befliegen, und in den Schiffen, die die Meere, Seen und Flüsse befahren mit allem, was euch dienlich ist, und im Wasser (Regen), das vom Himmel fällt und das die Erde belebt, und darauf verstreut die Euresgleichen (Menschen) und allerlei Getier, und im Wechsel der Wetter und der Winde und der Wolken, die zwischen Himmel und Erde schweben, und die Sonne am Himmel und die Sterne und der Mond am Himmel der Nacht; alles sind fürwahr Zeichen der wahrheitlichen Erschaffung (Schöpfung), die als unmessbares Geheimnis über allem Leben, über allen Himmeln (Universum) und über allen Erden (Welten/Planeten) steht; und es sind Zeichen (Beweise) für jene, welche die Wahrheit erkennen und verstehen, die sich ihr zuwenden und mit ihr ihr Dasein gestalten.

221) Doch es gibt andere unter euch, die sich eine Gottheit oder einen Götzen oder einen Gegenstand der Anbetung setzen, weil sie unwissend in der Wahrheit der Urhebung (Schöpfung) sind und ihren Gott oder Götzen oder Gegenstand lieben, als ob er lebend und wahrhaftig sei; und sie sind krank in ihrem Glauben und ohne Vernunft, denn sie vermögen ihren Wahn nicht zu unterscheiden von der Wahrheit der Wirklichkeit; sie sind Frevler (Verantwortungslose) an der Wahrheit, und wenn sie sich als Frevler (Gesetzesbrüchige) sehen und begreifen könnten, dann würden sie die Not und das Elend und die Strafe erfassen, die sie sich in sich selbst auferlegen und die niemals von der Urhebung (Schöpfung) oder von aussen kommt.

222) Wenn jene, welche euch im irren Glauben an einen Gott oder Götzen führen, von euch lossagen, dann seid ihr hilflos wie mutterlose Hämmel, weil dann all eure Bande zu euren Führern zerschnitten sind, die euch in gläubiger Knechtschaft (Hörigkeit) halten.

223) Und ihr, die ihr falschen Führern einer unwahren Wahrheit folgt, im Glauben an einen Gott oder Götzen, ihr fürchtet euch davor, umzukehren zur Wahrheit, weil ihr glaubt, dass ihr euren Gott oder Götzen verleugnet, wie ihr die wahrliche Wahrheit verleugnet; kehrt ihr aber um und wendet euch der Wahrheit zu, dann werdet ihr die Wahrheit der Entstehung (Schöpfung) und ihre Werke erkennen, so ihr euch von eurer Ängstigung und vom Feuer der Selbstbestrafung befreit.

224) Esst von all dem, was euch auf Erden zur Nahrung dient, von Früchten, Gemüsen und Fleisch, von jeder Frucht und jeder Beere, von allen Kräutern und von allem Getier jeder Art und von allem, was euch mundet, denn nichts sei euch unerlaubt (verboten), sondern es sei euch alles erlaubt, was euch mundet und nicht giftig für euch ist; ist da aber einer, der euch das verbietet, der tut nicht des Rechtens, ist euer offenkundiger Feind und widerspricht den Gesetzen der Entstehung (Schöpfung) und der Wahrheitslehre; er heisst euch nur Böses und Schändliches zu tun, das wider die Gesetze der Urquelle (Schöpfung) spricht und dass ihr Böses von der Wahrheit redet und Dinge, die ihr nicht wisst.

225) Und alle unter euch, die ihr wissend in wahrlicher Wahrheit seid, esst von allen guten Dingen, die euch durch die Gesetze der Gestaltung (Schöpfung) und des Aussehens (Natur) auf Erden gegeben sind; seid dankbar für alles, was ihr erhaltet, denn die Güte und die Huld der Erschaffenden (Schöpfung) und des von ihr erschaffenen Aussehens (Natur) sind unermesslich und ohne Ende.

226) Verwehrt zur Nahrung soll euch nur das sein, was als von selbst Verendetes und Faules ungeniessbar ist; gege- ben sind euch alle essbaren und ungiftigen Früchte und Gemüse, aller Gärsaft (Alkohol wie Wein/Bier/Brannt- wein usw.) und also alles Fleisch von jedem Getier, von dem ihr essen mögt, vom kleinen Nager, vom Hasen, der Ziege, dem Schaf und Schwein, dem Rindvieh, dem Pferd und dem Kamel und allem, was euch mundet, doch stets im Masse des Erträglichen und Gesunden, ohne Frass und Völlerei; das Getier, die Nager, die Hasen, die Ziegen und Schafe, die Schweine und die Rindviecher, die Pferde und Kamele und alles, was essbar ist, gelte von aussen als unrein, weil es im Drecke wühlt, doch von innen ist es reinlich und gut, also es zur Nah- rung dienen möge, wenn das Äussere vom Dreck gereinigt ist; auch das Blut des Getiers möge teils zur Nah- rung dienen, und der Gärsaft (Alkohol wie Wein/Bier/Branntwein) soll nur in kleinem Mass genossen werden, dass keine Trunkenheit die Sinne trübt; also soll in keinen Dingen das Mass überschritten werden und in allem Gehorsam geübt werden, damit alle Nahrung zum leiblichen Wohl gereiche und zur Gesundheit.

227) Und wenn euch gesagt wird, dass ihr die Lehre der Propheten befolgen sollt, dann wollt ihr dem Ruf nicht fol- gen und sagt, dass ihr dem nacheilen wollt, was seit alters her vorgefunden wurde im Glauben an Gottheiten und Götzen; wie aber eure Rede so ist, hatten selbst eure Väter und Mütter keinen Verstand und wandelten nicht auf dem rechten Weg.

228) Und jene, welche unwissend und der Unbilligkeit (Ungerechtigkeit/Verantwortungslosigkeit) verfallen sind, gleichen einem Mann, der etwas anruft, das nichts hört und nichts sieht, taub, blind und stumm ist und kei- nen Ruf und keinen Schrei wahrnimmt.

229) Jene aber unter euch, welche irgendeinen Teil von dem verhehlen (verfälschen) und leugnen, was durch die Gesetze der Erschaffenden (Schöpfung) gegeben ist und von der Lehre der wahrlichen Propheten und von deren wahrheitlichen Schriften, und jene, welche für einen armseligen Preis dafür die Verlästerung (Verleum- dung) in Tausch nehmen, sie füllen ihr Ermahnen (Gewissen) mit nichts als Feuer, das sie innerlich zerfrisst und sie lieblos, unbillig (ungerecht), unwissend, unfrei, unfriedlich und unharmonisch macht; sie können ihr Er- mahnen (Gewissen) nicht reinigen, und sie erlegen sich selbst schwere innere Strafe auf, denn sie sind es, die sich Irrtum einhandeln; und sie wissen nicht, wie gross ihre Verkennung des brennenden Feuers ihres Er- mahnens (Gewissens) ist.

230) Haben die Künder, die Propheten, doch die Schrift der wahrlichen Wahrheit gebracht, aber trotzdem ist gewiss, dass ihr uneins über das Wort und die Schrift der Künder, der Propheten, seid; so seid ihr in Feindschaft weit gegangen und flucht und erschlagt die Künder, die Propheten, die euch doch die Wahrheitslehre und ein wahres Leben bringen.

231) Billigkeit (Gerechtigkeit) besteht nicht darin, dass ihr euer Gesicht (Augen) nach Osten, Westen, Süden oder Norden kehrt und viel von der Welt kennt, sondern wahrhaft in Billigkeit (Gerechtigkeit) lebt nur jener, wel- cher die wahrliche Wahrheit annimmt, die Wahrheit der Erschaffenden (Schöpfung) und ihr Vorhandensein in Wirklichkeit, ihre Gesetze und Gebote und all ihre unerschöpflichen Werke; und Billigkeit (Gerechtigkeit) be- steht darin, die Schrift der Künder, der Propheten, zu lernen und nach deren Wahrheit das Dasein zu führen, in Liebe, Frieden und Freiheit und in Gleichstimmung (Harmonie); und Billigkeit (Gerechtigkeit) ist, wenn ihr euren überschüssigen Gewinn für die Bedürftigen und Waisen ausgebt und für den Wanderer und alle jene, welche um eine milde Gabe bitten müssen, oder jene, welche Gefangene sind und darben; und Billigkeit (Gerechtigkeit) ist, jene zu belohnen, welche ihre Versprechen halten und nicht wortbrüchig werden, wenn sie ihr Wort gegeben haben; und Billigkeit (Gerechtigkeit) ist, den in Armut und Trübsal Geduldigen sowie den in Schlachtenzeiten (Kriegszeiten) Standhaften in der Wahrheit zu helfen, damit sie sich redlich bewähren können und nicht zu Dieben, Betrügern, Mördern und dergleichen mehr werden und sich nicht in Angst und Furcht einem Gott oder Götzen zuwenden.

232) Durch euren Glauben an Götter und Götzen, die von euch Blut, Rache und Strafe fordern, glaubt ihr, dass euch Rache und Vergeltung nach rechtem Mass vorgeschrieben sei und dass ihr Blut vergiessen und Leben vernichten sollt für Getötete (Ermordete), für Ehebruch und Dieberei und Betrug, wie aber auch für vieles andere, so wie die durch euch erdachten Götter und Götzen euch befehlen, so ihr nur durch euch erdachte Rache und Vergeltung an den Fehlbaren übt; wahrlich aber, nicht hat die Erschaffende (Schöpfung) ein solches Gesetz erlassen, dass eine Missetat oder Untat durch Rache und Vergeltung und also durch Harmung des Körpers oder durch das Nehmen des Lebens geahndet werden soll, denn durch die Erschaffende (Schöpfung) ist das Gebot gegeben, dass du nicht töten sollst in Ausartung; nicht töten aus Rache und Vergeltung, als Strafe, aus Hass oder Eifersucht, so aber auch nicht durch Raub, Wut und Zorn, aus Gier und Habsucht und vielem mehr, denn es gehört zur Ausartung und ist erschaffungsgegeben (schöpfungsgegeben) gesetzes- widrig und des Euresgleichen (Menschen) nicht würdig.

233) Doch ihr glaubt an Gottheiten und Götzen, denen durch euch falsche und irre Mächte und Forderungen und das Bestimmen und Heischen von Rache und Vergeltung und Strafe zugesprochen wird, so Vergeltung in rech- tem Mass geübt werden soll, durch Freie für die Freien, durch Sklaven für die Sklaven, durch das Weib für das Weib und durch den Mann für den Mann, doch das ist Lug und Trug, denn kein Gesetz und kein Gebot der Erbauung (Schöpfung) fordert gleich dem, sondern gegenteilig; Ahndung für Missetaten und Untaten sollen immer nur gegeben sein im Masse der urkräftigen (schöpferischen) Gesetze und Gebote, die derart gegeben sind, dass kein noch so Fehlbarer an Leib und Leben geharmt werde, so jede Missetat, Fehlhaftigkeit und Untat jeder Art in Liebe und Menschlichkeit geahndet werde, so jeder Fehlbare, jedes Kind, jedes Weib und jeder Mann daraus eine gute Lehre ziehe und sich wandle zum Besseren und Guten, damit eine Eingliederung unter das Volk (Gesellschaft) wieder möglich werde, wenn die Voraussetzungen dazu gut stehen; ist eine Einglie - derung in das Volk (Gesellschaft) nicht möglich, weil der verbrecherische oder mörderische Sinn der Fehlbaren sich nicht ändert und keine Vernunft und keine Liebe zutage gebracht wird, wie auch kein Frieden und keine Einigkeit (Harmonie), dann sollen die Fehlbaren auf Lebenszeit ausgesondert und an einen Massnahmeerfül- lungsort (Ahndungs-Vollzugsort = Insel, abgelegenes Gebiet usw.) gebracht werden, wo sie in gefangener Freiheit sind und lernen, ausgesetzt mit allem Notwendigen, das sie für ihr Dasein brauchen; Massnahme- erfüllungsorte sollen abgelegene Gegenden und Inseln sein, von denen die Fehlbaren nicht zurück in die freie Freiheit gelangen können, sondern verbleiben müssen, wo sie sind.

234) Seid allzeit gemäss der Billigkeit (Gerechtigkeit/Verantwortung/massvoll) nachsichtig und vergebend; so sei es, wenn einem etwas erlassen wird von seinem Nächsten oder von der Obrigkeit oder vom Gericht, dann soll die Sühneforderung mit Berechtigung erhoben werden, und der Fehlbare soll durch einen billigenden (gerechten/ angemessenen) Schuldspruch zur Ahndung gezogen werden, wobei jedoch weder Leib noch Leben geschä- digt werden dürfen; die Gesetze und Gebote der Erbauung (Schöpfung) sind ausgelegt, dass ein jeder aus allem lerne und sein Wissen und seine Weisheit fördere, damit er gut werde und die Gesetze und Gebote der Liebe und der Erbauung (Schöpfung) zum eigenen Nutzen und zum Wohle aller befolge und alles zum Besten in sich erschaffe; allein, wer sich gegen diese Gesetze und Gebote der Erbauung (Schöpfung) vergeht, frevelt an ihnen und an der Wahrheit des Lebens und an allem, was des Rechtens ist; und wer sich ins Unrecht setzt und an der Wahrheit frevelt, den trifft schmerzliche Strafe in sich selbst – durch Lieblosigkeit, Hader, Unfrei- heit, Unfrieden und Ungleichmass (Disharmonie) und viele Unwertigkeiten.

235) In der Wiedervergeltung und Rache liegt in eurem Leben kein Wert, denn durch Vergeltung und Rache macht ihr euch selbst zu Schuldigen und Fehlbaren, so eure Vergeltungstaten und Rachegelüste auch geahndet werden müssen.

236) Und ihr sollt Billigkeit (gerecht sein/Gerechtigkeit) üben in allen Dingen, so ihr auch die Billigkeit (Gerechtig- keit) zu wahren habt zwischen Mann und Weib, denn beide sollt ihr gleichgestellt und keiner vorgezogen sein, also für das Weib die gleichen Rechte gelten wie für den Mann; das Weib soll nicht des Mannes Untertan sein, und also sei das nicht in umgekehrter Weise; und also soll der Mann das Weib und dessen Schoss nicht in Wollust und Selbstsucht nur zur Erfüllung der eigenen Lustbarkeit benutzen wie einen Acker, auf dem nach Belieben zum eigenen Vergnügen gepflügt und gesät wird; gleiche Rechte sollen herrschen unter und zwischen beiden Geschlechtern auch im Beischlaf, so gelte aber bei Mann und Weib die Gleichheit in allen Dingen, wie also auch eine gleichheitliche Wertigkeit beider gegeben sei bei der Vereinigung der Körper zur Zeugung von Nachkommenschaft oder zur anregenden und freudigen und verbindenden und heilsamen Lusterfüllung.

237) Und wie ihr Billigkeit (gerecht sein/Gerechtigkeit) üben sollt in allen Dingen, so übt auch Billigkeit (seid ge- recht) gegen eure Kinder, denn sie sind nicht minder (geringer) als ihr, also ihr sie als Euresgleichen (Menschen) behandeln sollt, so wie ihr jene behandelt, welche nicht mehr in der Jugend stehen (Erwachsene sind) und keine Kinder mehr sind.

238) Und so ihr Billigkeit (gerecht sein/Gerechtigkeit) üben sollt in allen Dingen, so bedenkt eures Lebens und des Todes, denn nach eurer Geburt sind beide für euch unausweichlich, so ihr darüber nachdenken müsst und in Ruhe und Frieden den Weg zu beiden findet; so übt aber auch Billigkeit (Gerechtigkeit) zu eurer Nachkom- menschaft und Verwandtschaft, denn wenn es sein wird, dass ihr aus dem Leben scheidet, sollt ihr alles gere- gelt haben, damit all euer hinterlassenes Gut und euer Reichtum in Billigkeit (Gerechtigkeit) verteilt werde; so fertigt ihr wenigen, die ihr der Schrift kundig seid, ein Schreiben an mit der Bestimmung dessen, wie und wem eure Hinterlassenschaft in je bestimmtem Masse übergeben werden soll; seid ihr aber der Schrift nicht kun- dig, dann kundet euren letzten Willen einem Schriftkundigen (Schriftgelehrten), dass er alles in der Schrift fest- halte, was ihr als Endgültiges bestimmt; wenn ihr etwas hinterlasst, dann macht eine Schrift (Testament), ehe ihr euch nahe dem Sterben hinlegt, und macht die Schrift (Testament) für Mann, Weib und Kind, für die Eltern und nahe Verwandte oder für Freunde und wofür ihr immer wollt, um in Billigkeit (Anerkennung/Gutheissung/ Gerechtigkeit) zu handeln; wenn ihr die Schrift (Testament) verfasst oder verfassen lasst, dann handelt in Billig- keit (Gerechtigkeit) und übervorteilt nicht jene gegeneinander, die zurückbleiben, damit nicht Hader, Zwist und Streit oder noch Übleres entbrenne; und jene, welche zurückbleiben, sollen nicht in Gier verfallen und nicht Gerichtsbarkeiten anrufen, um den letzten Willen der Verstorbenen zu brechen um der eigenen Vorteile willen; und die Zurückbleibenden der Verstorbenen sollen nicht untereinander hadern und streiten um Reich - tum und Gut, denn solches Tun ist des Euresgleichen (Menschen) nicht würdig und wird nur getan von Billig- keitslosen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerechtigkeitslosen) und Unwissenden, die vom Volke als Abschaum beschimpft sind.

239) Und so ihr Billigkeit (Gerechtigkeit) üben sollt in allen Dingen, so übt auch Billigkeit (Gerechtigkeit) darin, dass ihr keine Schrift (Testament) stehlt, zerstört oder verfälscht, die ein Mensch nach seinem Sterben zurückgelas- sen und damit alles geregelt hat; wer aber solches tut, frevelt an sich selbst und an der Wahrheit und an den Mitmenschen, und es liegt niemals ein Segen darauf; und jene, welche es tun, auf denen wird wahrlich tiefe Schuld lasten, an der sie schwer zu tragen haben werden.

240) Wahrlich, wer aber Billigkeit (Gerechtigkeit) übt und befürchtet, dass der, der seine Schrift (Testament) für nach seinem Sterben und also für sein Hab und Gut und seinen Reichtum für die Zurückbleibenden erstellt oder erstellen lässt, durch seine Schrift (Testament) für die Zurückbleibenden Parteilichkeit oder Unbill erschafft, der soll den Erzeuger der Schrift (Testament) zur Rede stellen und ihm den rechten Weg weisen (offenbaren); und fallen Zurückbleibende durch Parteilichkeit und Unbill des Verstorbenen und dessen Schrift (Testament) in Feindschaft, dann sollen Vernünftige Frieden stiften zwischen den Betroffenen, so sie zueinander vergebend und barmherzig sind.

241) Ihr glaubt, dass euch das Fasten vorgeschrieben ist, und wie behauptet wird, dass es schon denen vor euch vorgeschrieben gewesen sei, doch mitnichten ist das die Wahrheit, denn es ist seit jeher nur eine Rede der Billigkeitslosen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerechtigkeitslosen), damit ihr durch euren Glauben bei eurem Gott oder Götzen bleiben mögt.

242) Wahrlich, das Fasten ist kein Gesetz, jedoch ein Gebot, das zu eurer Gesundheit und dem Wohle eures Körpers dient, damit ihr nicht Frass und Völlerei betreibt und euch mit gutem Mass begnügt; nehmt so nach eurem Ermessen eine durch euch selbst bestimmte Anzahl von Tagen, während denen ihr nur einmal am Tage gemäs- sigt Nahrung zu euch nehmt; wer aber krank ist und auch jene, welche das Fasten schwerlich bestehen wür- den, sie sollen sich davon freihalten und es tun, wenn es bei ihnen der Notwendigkeit entspricht; und das Fasten gelte nicht für Kinder und nicht für in Not Hungernde, denn sie bedürfen der Nahrung und können nicht darauf verzichten; so speist in freiwilligem Gehorsam der urkräftigen (schöpferischen) Gesetze und Gebote die Kinder und die in Not Hungernden und vollbringt an ihnen ein gutes Werk; und Fasten ist gut für euch, wenn ihr es begreifen wollt – für eure Gesundheit, für euren Körper und alles, was darinnen ist, wie aber auch für eure Zucht und Zähmung.

243) Und es soll keine bestimmte Zeit zum Fasten sein, sondern eine gebotsgegebene Weisung an euch, dass das Fasten getan sein soll, wenn das Bedürfnis oder die Gesundheit danach steht, so sie als Beweis der Leitung und Unterscheidung gelten, nach denen gefastet werden soll; wer das Bedürfnis zum Fasten hat oder weil es die Gesundheit fordert, oder weil es gegeben ist, aus welchen Gründen auch immer, der möge eine vorge- nommene Zeit hindurch fasten, je gegeben nach dem eigenen freien Willen oder nach gegebenem Gebot Medizinkundiger; wer aber an Krankheit leidet, der soll sich vom Fasten freihalten oder tun nach der Weisung der Medizinkundigen; also wünscht euch, dass ihr es euch leicht und nicht schwer macht und pflegt das Fasten nach notwendigem Mass, damit ihr recht geleitet seid und dass ihr euch dafür selbst dankbar sein mögt.

244) Und wenn ihr von den Unwissenden nach dem Grund des Fastens gefragt werdet, dann sprecht, dass euch eure Gesundheit naheliegt, und sagt den Fragenden oder Bittenden, sie sollen auf die Weisung der Gebote für das Fasten hören und wissend darin werden, auf dass sie den rechten Weg wandeln mögen.

245) Auch in der Zeit des Fastens ist euch erlaubt, zu eurem Weib oder zu eurem Mann einzugehen, wenn ihr des Rechtens seid in eurem Bund (einander zugetan) miteinander; handelt also nicht in Unbilligkeit (Ungerechtig- keit/Verantwortungslosigkeit) gegen euch selbst, sondern seid gnädig und übt Billigkeit (Gerechtigkeit) zu euch selbst und vergönnt euch Erleichterung in der Vereinigung miteinander; also mögt ihr auch in der Zeit des Fastens zueinander eingehen und danach trachten, was euch zum Wohle gereicht; und esst und trinkt zur Zeit des Fastens in angemessenem mindestem Masse, auf dass ihr nicht durch grossen Hunger vom Fasten abgehalten werdet; und vollendet ihr das Fasten, dann ist wieder der gegebene Lauf der Tage, wobei ihr jedoch das Mass der Nahrung beschränken mögt, dass ihr keinen Schaden leidet; das sind die Schranken, die durch die Gebote gegeben sind, so ihr sie nicht überschreitet und ihr euch in sie fügt, auf dass ihr sicher werdet gegen alles, was euch an der Gesundheit und am Wohlbefinden schadet und euch Böses bringt.

246) Und fresst nicht untereinander euren Reichtum auf durch Falschheit und Lug und Betrug, und nicht durch Gier und Geiz; und bietet euren Reichtum nicht zur Bestechung an, nicht den Billigkeitslosen (Ungerechten/Verant - wortungslosen/Gerechtigkeitslosen) und nicht der Obrigkeit, damit euch im Unrecht Vorteile und Recht zuge- sprochen werden, weil ihr dadurch wissentlich (bewusst) Teile des Reichtums anderer fressen möchtet; lebt all- zeit in Billigkeit (Gerechtigkeit/ Verantwortung) und ehrlich und erdreistet euch nicht zu Untaten, um euren Reichtum zu mehren dadurch, indem ihr trachtet, den Reichtum anderer durch Unrecht zu ergaunern.

247) So ihr in Billigkeit (Gerechtigkeit/Verantwortung) Lebende seid, pflegt Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit), auf dass ihr die Häuser der Nächsten nicht als Diebe von hinten betretet; achtet das Haus und das Recht und den Reichtum des Nächsten, so ihr nicht nach des Nächsten Hab und Gut begehrt, wie auch nicht nach dem Weib des Nächsten und nicht nach dem Mann der Nächsten; also sollt ihr die Häuser betreten durch die Türen, die euch geöffnet werden, auf dass ihr ehrlich eintretet und willkommen seid; und also achtet des und der Nächsten Hab und Gut und Reichtum, und ehrt des Nächsten Weib und der Nächsten Mann, auf dass ihr stets freundlich empfangen werdet und ehrenwerte Gäste seid; fürchtet euch vor dem Unrecht, auf dass es euch wohl ergehe.

248) Und werdet ihr gefragt nach dem Sinn des Mondes und der Gestirne am Himmel, dann lehrt, dass der Mond hilft, das auf der Erde zu bestimmen, das den Gang der Meere und das Wetter möglich macht, wodurch alles wohl gedeiht und lebt.

249) Und geht ihr ein Bündnis ein zwischen Mann und Weib, dann sollen beide der Fähigkeiten dazu tragend sein, und jeder Teil soll genug an Hab und Gut und Reichtum als männliches und weibliches Heiratsgut in das Bündnis einbringen, wie es nach der Möglichkeit gegeben ist; nicht jedoch soll ein Kaufpreis geleistet werden für ein Weib oder für einen Mann, denn weder das eine noch das andere ist ein Handelsgut.

250) Und wird euer Bündnis der Ehe zerbrochen, dann trennt euch in Ehren und führt keinen Streit, sondern teilt redlich euer Hab und Gut und euren Reichtum je nach dem Verdienst, wie er vom Weib und vom Mann er- schaffen ist, so jedem der Teil zufalle und er sich damit begnüge, wie er ihn selbst erschaffen hat; hat der eine mehr als der andere, dann möge von dem, der mehr besitzt, nach seinem freien Ermessen dem anderen gege- ben werden; es soll nicht sein, dass durch die Obrigkeit oder Gerichtsbarkeit Ermessen getroffen werden für Ausgleich und Schadloshaltung und dergleichen, wenn Weib und Mann Gleichheit und Billigkeit (Gerechtig- keit) üben; also soll Gerichtsbarkeit oder Obrigkeit nur ermessen, wenn in Streitigkeit entschieden werden muss, denn Mann und Weib sind frei in ihrem Bündnis und also in der Bestimmung darüber, was sein soll.

251) Und wird ein Bündnis der Ehe zerbrochen, dann soll ein Scheidebrief geschrieben sein, sowohl vom Weib wie auch vom Mann, damit in der Schrift festgehalten sei, dass beide Gatten nicht mehr in einem Bündnis stehen und frei und unvermählt des Weges gehen können; und zur Auflösung des Bundes der Ehe haben Mann und Weib die gleichen Pflichten und Rechte, so nicht der Mann oder das Weib bevorzugt sei; und gemeinsam durch Mann und Weib vor und während dem Bündnis der Ehe erschaffenes Hab und Gut sowie Besitz und Reichtum sollen in Ehrlichkeit und Billigkeit (Gerechtigkeit) je zur Hälfte dem Mann und zur Hälfte dem Weib zugesprochen sein; entsteht über die Teilung Streit zwischen Mann und Weib, wenn das Bündnis aufgehoben wird, und finden sie nicht in Gemeinsamkeit den Weg dazu, dann soll die Gerichtsbarkeit oder die Obrigkeit unter genauer Beweisführung darüber entscheiden und auch die Verhältnisse von Hab und Gut, Besitz und Reichtum klären, um weise darüber zu entscheiden und Rechtens zu tun, indem jedem sein ihm verdienstlich oder als Heiratsgut eingebrachter zugehörender Teil zugesprochen wird, so nicht das Weib oder der Mann übervorteilt werde; vom Weib eingebrachtes Heiratsgut gehöre ihr, und vom Mann eingebrachtes Heiratsgut gehöre ihm, sowohl während des Bündnisses als auch dann, wenn eine Auflösung des Bundes vollzogen wird; also sei es auch so, dass nach einer Auflösung des Bündnisses der Ehe das Weib und der Mann ihre eigenen Wege gehen, wie auch, dass das Weib nicht für den Unterhalt des Mannes und der Mann nicht für den Unterhalt des Weibes aufkomme, denn nach der Trennung von Tisch und Lager (Bett) sei jeder Teil für sein Auskommen und seinen Unterhalt selbst besorgt, auf dass Gleichheit und Billigkeit (Gerechtigkeit) herrsche.

252) Und wird ein Bündnis der Ehe zerbrochen, dann soll nicht das Weib oder der Mann im Recht vorgezogen werden, wenn über das Zerbrechnis des Bundes durch die Gerichtsbarkeit oder die Obrigkeit entschieden werden muss, sondern beide Teile sollen zur gleichen Pflicht und zum gleichen Recht kommen; es ist gegeben, wenn ein Zerbrechnis des Bundes erfolgt, dass die Kinder nicht dem Weib oder dem Mann allein zur Erziehung und deren Erhalt zugesprochen werden, sondern es soll sein, dass eine geregelte Wechselseitigkeit besteht, dass die Kinder tauschend für eine Anzahl von Tagen bei der Mutter weilen und eine Anzahl von Tagen beim Vater, auf dass in den Kindern keine Zerrissenheit und kein Fremdwerden gegen einen Elternteil entstehe und beide Elternteile die Kinder in Verantwortung haben; also soll gegeben sein, dass die Kinder von beiden Teilen der Eltern erzogen werden, wie auch sein soll, dass nicht ein Elternteil allein, sondern beide Eltern, so Mutter und Vater, zu gleichen Teilen den Unterhalt der Kinder bestreiten; ist ein Teil der Eltern durch Beweisführung in allen Dingen der Erziehung und der Versorgung der Kinder zweifelhaft oder unfähig, dann soll der andere Elternteil sie in Obhut nehmen und erziehen und mit allem Notwendigen versorgen, doch ist gegeben, dass sie dem anderen Elternteil nicht vorenthalten werden, dass die Elternpflicht vollzogen werden kann; und wird dagegen böswillig verstossen, dann soll der fehlbare Elternteil durch die Obrigkeit oder die Gerichtsbarkeit zurechtgewiesen und einer eindringlichen Ahndung ausgesetzt werden; sind beide Elternteile durch Beweis - führung unfähig, ihre Kinder zu erziehen und mit allem zu versorgen, dessen sie bedürfen, dann soll entschie- den werden, dass sie in guter Erziehung, Liebe und Versorgung in Stätten leben sollen, ähnlich dem, wie die Waisen in geeigneten Stätten leben; Kinder sind kein Eigentum der Eltern, denn in ihrem Wesen sind sie freie Euresgleichen (Menschen) mit eigenen Gedanken und Gefühlen sowie mit dem Recht der eigenen freien Entscheidung.

253) Und wird ein Bündnis der Ehe zerbrochen und ein Scheidebrief ausgefertigt, dann gelten für das Weib gegen- über einem anderen Mann eine sinnliche (geschlechtliche) Enthaltsamkeit für zehn Monate, während denen es die monatliche Reinigung abwarten soll, auf dass nicht eine verborgene Schwängerung und Nachkommen- schaft zur Last und Pflicht eines anderen Mannes falle; und wenn sich Mann und Weib voneinander scheiden und trotzdem noch unter dem gleichen Dach wohnen, und das Weib nähert sich dem Ende ihrer Wartefrist von zehn Monaten der monatlichen Reinigung, dann bleibe es nach ihrem und des geschiedenen Mannes Willen in geziemender Art unter dem gleichen Dach, oder in geziemender Art verlasse es den Ort und gehe seiner Wege; und das geschehe je nachdem, zu wessen Eigentum das Haus gehört und wie über den Verbleib des geschiedenen Mannes oder Weibes untereinander entschieden ist; doch es bleibe weder Weib noch Mann widerrechtlich im Haus zurück, auf dass sie sich nicht aneinander vergehen; und wird so getan, wahrlich, haben weder Mann noch Weib Last und Schuld zu tragen; also treibt nicht Spott mit diesen Geboten, und gedenkt allzeit eurer Ehre und Würde, die ihr tragen könnt oder zu verlieren habt; bedenkt der Gebote in Weisheit und ermahnt euch stets, sie einzuhalten.

254) Und seid ihr als Mann und Weib geschieden, dann sollt ihr euch nicht erdreisten, den anderen Teil zu be- schimpfen und zu verleumden und ihm nichts Schlechtes tun; also sollt ihr aber auch nicht das geschiedene Weib oder den geschiedenen Mann daran hindern, anderweitig wieder ein Bündnis der Ehe zu schliessen, wenn das Weib oder der Mann in geziemender Art mit einem anderen Mann oder Weib einig geworden ist; wahrlich, dieses Gebot ist auch eine Mahnung, auf dass es für euch segensreicher und lauterer sei, wenn ihr diese Richtschnur (Wegweisung/ Leitgedanke) befolgt.

255) Und verfällt ein ehrsames Weib in Schwangerschaft und gebiert Nachkommenschaft, dann soll es in allen Ehren und Rechten dem Muttersein zugeordnet und geachtet sein, und das Kind soll gute Erziehung und Er- nährung geniessen; und es ist keinem Weib Übel anzutun oder es in Schande zu bringen dafür, was in seinem Schoss erschaffen ist, und es sei, dass die Erzeuger ihrer Frucht in Ehre dazu stehen und sich allen Pflichten einfügen, indem sie teilnehmen an der Erziehung und Ernährung und am Unterhalt.

256) Und ist ein Bündnis der Ehe zerbrochen und ein Scheidebrief ausgefertigt, und finden Mann und Weib in Aussöhnung wieder zusammen, dann soll ihnen erlaubt sein, dass sie einander zurücknehmen und ein neues Bündnis der Ehe miteinander eingehen.

257) Und die Weiber haben die gleichen Rechte, wie sie auch Mannen haben in Billigkeit (Anerkennung/Gutheis- sung/Gerechtigkeit), so sie also gegenüber den Weibern keinen Vorrang haben.

258) Ist eine Scheidung zwischen Mann und Weib ausgesprochen und ein Scheidebrief gegeben, dann können sie wieder miteinander einig werden und ein neues Bündnis der Ehe schliessen; das soll nicht mehr als zweimal geschehen, denn dreimal sei es nicht erlaubt, weil dann erwiesen ist, dass das Verhältnis der Ehe und das menschliche Band zwischen beiden nicht haltbar ist und Zerwürfnis hervorruft, also auf geziemende Art und in Güte Mann und Weib einander aus dem Bund der Ehe entlassen und sich den Scheidebrief geben, auf dass das Bündnis nicht ein andermal zwischen beiden geschlossen werde.

259) Und ist eine Scheidung zwischen Mann und Weib ausgesprochen, dann sei es nicht erlaubt, dass der Mann vom Weib oder das Weib vom Mann etwas von dem zurückfordert, was ihm während der Zeit des Bündnisses der Ehe gegeben worden ist, es sei denn, das Weib oder der Mann wünscht selbst etwas zurückzugeben, was ihm gegeben wurde; also sei gegeben, dass diese gesetzten Schranken eingehalten werden, was aber nicht dazu dienen soll, sich die Freiheit zu erkaufen, denn es soll nichts hingegeben werden dafür; also sollen diese Schranken nicht übertreten werden, auf dass ihr keine Billigkeitslose (Ungerechte/Verantwortungslose/Ge - rechtigkeitslose) seid und nicht in die Schuld des andern verfallt.

260) Wie Kinder kein Eigentum der Eltern sind, so sei kein Euresgleichen (Mensch) das Eigentum eines andern, also Knechtschaft (Hörigkeit) und Sklaverei unter Euresgleichen (Menschen) wider die Ehre und Würde Euresglei- chen (Menschen) sind und wider die Gesetze und Gebote der Urkraft (Schöpfung) und wider die Liebe, Freiheit, den Frieden und die Eintracht (Harmonie) verstossen, die als Grundprinzip des Daseins unumstössliche Wertigkeit besitzen und sowohl Billigkeit (Gerechtigkeit) und Würdigkeit Euresgleichen (Menschlichkeit) be- inhalten.

261) Ein Bündnis der Ehe gelte in jedem Fall, wenn sich ein Weib und ein Mann zur Bildung einer Gattung (Familie) zusammentun, und es sei dabei von einem (ganz gleich), ob das Bündnis zwischen Mann und Weib in eigener Hineignung (Bestreben und Entschluss) geschlossen wird oder durch eine Bescheidung (Beurteilung und Be- schluss) durch die Obrigkeit; und im Bündnis der Ehe sollen Weib und Mann in allen Dingen in gleichen Pflichten und Rechten einander verbunden sein.

262) Und es sei nicht erlaubt, dass durch Eltern ihre Kinder zu anderen Kindern einander zu einem Bündnis der Ehe versprochen werden für frühere oder spätere Zeit; und es sei nicht erlaubt, dass Eltern ihre Kinder durch Ge - walt und Zwang in ein Ehebündnis nötigen, denn Weib und Mann seien frei in ihrer Bestimmung (Entschei - dungen) und Meinung und Zuneigung, um ein Bündnis der Ehe einzugehen; und es sei auch nicht erlaubt, dass Geschwister ihre Geschwister durch Gewalt und Zwang zu einem Bündnis in eine Ehe drängen, wenn das nicht dem freien Wollen der bedrängten Geschwister entspricht; und es sei nicht erlaubt, dass Anver - wandte oder Fremde ein Weib oder einen Mann in irgendeiner Weise in ein Ehebündnis zwingen; also sei auch nicht erlaubt, dass Kinder miteinander ein eheliches Bündnis eingehen dürfen vor der Zeit, ehe sie der Kindheit entwachsen sind und also ihre volle Anschwellung (Entwicklung/Erwachsensein) erlangt haben; und es sei nicht erlaubt, dass, um ein Bündnis der Ehe einzugehen, ein Weib oder ein Mann dafür durch einen Kaufpreis erworben werden kann.

263) Und es soll weder ein Mann noch ein Weib geehelicht werden, so sehr sie euch auch gefallen mögen, wenn sie der Wahrheit der Gesetze der Urkraft (Schöpfung), der Lehre der Wahrheit, der Lehre des Geistes, der Lehre des Lebens fluchen, denn sie sind nicht einfach in der Wahrheit Unwissende, sondern Billigkeitslose (Unge- rechte/Verantwortungslose/Gerechtigkeitslose), die der Falschheit frönen, das Böse pflegen und das Leben im Ausgeartetsein betreiben; selbst ein nur in der Wahrheit unwissendes Weib oder ein in der Wahrheit unwis- sender Mann sind besser als die der Wahrheit Fluchenden; ehelicht ihr der Wahrheit Fluchende, dann werdet ihr mit ihnen keine Freude, kein Wohl und keine Liebe finden, wie auch keine Behaglichkeit und keinen Frieden, und also weder Freiheit noch Gleichstimmung (Harmonie), sondern nur Bosheit und Streit, wie aber auch Hader und Trübsal; die der wahrlichen Wahrheit fluchen, rufen zum Feuer der Ausartung und Zer- störung, also durch sie kein Bestehen eines Bündnisses der Ehe gegeben sein kann; also sei darauf geachtet, welchen Sinnens und Trachtens ein Weib oder ein Mann ist, damit darüber weise entschieden sein möge.

264) Und heiratet ihr Gläubige, die sich an Gottheiten oder Götzen verbinden, dann hütet euch vor ihrem Glauben, auf dass ihr nicht in das gleiche Wasser fallt, in dem der Glaube an ihre Götter oder Götzen schwimmt.

265) Und ist ein Weib in der monatlichen Reinigung (Menstruation), dann gehe der Mann nicht zum Weibe ein, sondern halte sich fern von ihrem Schoss während der Tage der Reinigung, und zwei Tage danach, bis es wie- der rein ist; ist das Weib jedoch wieder gereinigt, dann möge der Mann wieder zu ihm eingehen, wie es als Pflicht und als Erbauung der Lustbarkeit euch gegeben ist; und vernünftig und in Billigkeit (Gerechtigkeit) leben alle jene, welche sich an das Gebot halten, denn sie sind die sich Reinhaltenden.

266) Das Weib sei nicht des Mannes Acker der Sinnlichkeit (Sexualität), dem er sich nähern kann, wie und wann er will, denn es muss auch des Weibes Wollen und Bedürfnis vorausgesetzt sein, um den Beischlaf zu vollziehen, also eine willige Gegenseitigkeit gegeben sein soll, so Weib und Mann im gleichen Willen stehn, so keinem Zwang angetan werde; und schlafen Weib und Mann willentlich einander bei, dann soll gegeben sein, dass Liebe und Gutes vorausgesendet ist, damit beide einander in Würde und Zuneigung begegnen und also ihren Liebesakt erfüllen.

267) Und es sei auch ein Bündnis der reinen gleichgeschlechtlichen Einträchtigkeit (Partnerschaft) erlaubt, so zwischen Weib und Weib und zwischen Mann und Mann, so sie in Gemeinschaft zusammenleben in gleicher Berechti- gung in allen Dingen; das Bündnis zwischen Mann und Mann sei jedoch derart, dass sie nicht durch Wandlung ihres Aussehens (Natur) zu gebären vermögen, auf dass sie nicht Verstoss wider die Gesetze und die Ordnung der Urkraft (Schöpfung) betreiben; und es sei in der gleichgeschlechtlichen Einträchtigkeit den Gefährten und Gefährtinnen die Sinnlichkeit (sexuelles Tun) erlaubt, wie in der zweigeschlechtlichen Einträchtigkeit.

268) Und also sei es dem Weib wie auch dem Mann erlaubt, Gefallen (Befriedigung resp. Selbstbefriedigung) am eigenen Geschlechtsorgan zu tun, denn es liegt im Aussehen (Natur) der beiden, und es verstösst nicht wider die Gesetze der Urkraft (Schöpfung), solches zu tun.

269) Und es sei der Eingang (sexueller Missbrauch) zu Kindern ein schwerer Frevel und eine Schändlichkeit wider die Kinder und die Gesetze der Urkraft (Schöpfung), also solches Tun mit harter Ahndung einer Massnahme- vollziehung, einer Entmannung oder Entweibung (Verbannung und Ausschluss aus dem Volk/Gesellschaft nach Geschlecht getrennt) und mit einer Entehrung auf notwendige Zeit geächtet werde.

270) Und zeugt ihr Nachkommenschaft, dann prüft erst, ob ihr die Fähigkeit und Möglichkeit besitzt, Kinder wahr- lich des Rechtens zu erziehen und zu ernähren; und also soll sein, dass keine Krankheiten für die Nachkom- menschaft gegeben seien, die ihnen durch Vererbung zukommen können; also soll aber Entwurzelten (Asozi- alen) und dem Volke Feindlichen (Gesellschaftsfeindlichen) keine Nachkommenschaft erlaubt sein, wie auch nicht Gewalttätigen und jenen, welche das Leben und die Sicherheit des Volkes bedrohen (Terroristen usw.); auch Erziehungsunfähige und Ernährungsunfähige gegenüber Kindern sowie Gestörte und Kranke in der Innen- welt (Bewusstsein) und in der Artung (Psyche) sowie erblich Kranke und Süchtige mit Gärungssäften und Arz- nei und Rauschbehelfen (Rauschmittel resp. Rauschgift) sollen keine Nachkommenschaft zeugen dürfen; Nach- kommenschaft soll nur erlaubt sein in der Zahl von deren drei je Weib und in einem Ehebündnis; also gelte die Zahl von drei Nachkommen je Weib auch dann, wenn ein früheres Bündnis aufgelöst wurde und ein Scheide- brief gegeben ist, und wenn also ein neues Bündnis eingegangen wird; hat ein Weib aus einem früheren Ehe- bündnis bereits eine Nachkommenschaft von einem Kind, dann soll in einem weiteren Bündnis die Zahl von zwei weiteren Nachkommen nicht überschritten werden, damit sich nur die Zahl von drei Kindern ergebe je Weib.

271) Und es ist gegeben das Gebot, dass Mütter ihre Kinder (Säuglinge) während zwei Jahren an ihrer Brust ernäh- ren, auf dass die Kinder alle notwendige Nahrung erhalten für ihre Gesundheit und das Bestehen während der gesamten Lebenszeit, denn die Mutternahrung ist von grosser Wichtigkeit; und der Erzeuger des Kindes soll in der Pflicht sein, für die Kindesmutter und das Kind Nahrung und Kleidung zu erbringen, je nach Brauch und Sitte des jeweiligen Volkes; es möge der Vater des Kindes jedoch nicht über sein Vermögen belastet wer- den, auf dass er in Ehre und Würde seine Pflicht erfüllen kann; also soll die Kindesmutter den Vater nicht lei- den lassen ob ihres Kindes, noch soll der Kindesvater die Mutter und das Kind leiden lassen; und das gleiche obliegt auch den Paten und den Geschwistern und Verwandten oder sonstiger Pflegeschaft und den Erben.

272) Entscheiden Mutter und Vater aus irgendwelchen Gründen der Gesundheit des Kindes oder der Mutter in gegenseitigem Einvernehmen und nach guter Beratung, dass das Kind von der Mutterbrust entwöhnt werde, dann sei das ihr Belang, und es trifft sie kein Vorwurf; und vermag die Mutter ihr Kind nicht an der eigenen Brust zu nähren, dann kann eine Amme genommen werden zur Brustnährung des Kindes, doch soll die Amme einen ausbedungenen Lohn erhalten nach Billigkeit (Gerechtigkeit).

273) Und stirbt im Bündnis der Ehe der Mann oder das Weib, dann soll in Würde die Betrüblichkeit und Trauer begangen und in Ehre dem verstorbenen Mann oder Weib gedacht werden; das Trauern soll nicht unbedacht und nicht derart sein, dass durch sie irgendwelche Krankheit an der Innenwelt (Bewusstsein) oder an der Artung (Psyche) entsteht; also soll die Trauer auch nicht über zu lange Zeit dauern, sondern durch Sachlichkeit und Verständnis gelenkt werden; und es soll die Ehre und Würde getragen werden, dass der hinterlassene Teil während einer selbst zu bestimmenden Zeit nicht über sich verfügt (keine Selbstbefriedigung und keine Sexualität pflegt), um sich vor Reue und Scham zu bewahren; ist aber die Frist der eigens auferlegten Nicht- verfügbarkeit abgelaufen, dann kann das hinterlassene Weib oder der hinterlassene Mann mit sich selbst nach Billigkeit (eigenem Gutheissen/Gerechtigkeit) tun, was ihm beliebt, ohne Ermahnungsbedenken (Gewissens - bisse) auf sich zu laden für irgend etwas.

274) Und es soll um den Anstand und der Ehre und Ehrfurcht sein, dass der hinterbliebene Mann oder das hinter- bliebene Weib vierundzwanzig Monate abwarte, ehe eine neue Bindung für ein anderes Bündnis zur Ehe geschlossen werde; es ist aber nicht unter dem Anstand und der Ehre und Ehrfurcht, während den vierund- zwanzig Monaten in Gedanken an ein anderes Weib oder einen anderen Mann zu verweilen und mit ihm eine Freundschaft in der Absicht einer Eingehung in ein Bündnis der Ehe zu pflegen; schliesst jedoch in der Warte- zeit von Anstand und Ehre und Ehrfurcht nicht heimlich einen Vertrag zum Bündnis der Ehe, denn es geziemt sich nicht; so ihr aber doch solches tut, dann bringt ihr euch selbst in Schande und Verruf; also beschliesst nicht ein Bündnis der Ehe vor Ablauf der gebotenen Frist, auf dass ihr in Ehre und Würde dasteht vor den Euresgleichen (Menschen); also sollt ihr bedenken, euch davor zu hüten, gegen das Gebot zu verstossen, denn wisst, was ihr auch immer tut und fehlt, die Billigkeitslosen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerechtig- keitslosen) und Unwissenden in der Wahrheit sind nicht verzeihend und nicht langmütig.

275) Es wird euch nicht als Schuld angerechnet, wenn ihr euch scheiden lasst, der Mann von seinem Weib und das Weib von seinem Mann, wenn ihr nicht des Rechtens zusammengeht (nicht sexuell vereinigt) und einander nicht berührt; doch sei es, wenn ihr euch deswegen nicht scheidet und also beieinanderbleibt, dann sollt ihr euch in Ehre und Würde halten und füreinander besorgt sein in allen anderen Dingen; und besorgt sein sollt ihr nach dem Masse eures Vermögens, so die Reichen nach ihrer Art, und die Armen nach ihrer Art; so sei die Versorgung, wie es sich gebührt, und das ist die Pflicht der Rechtschaffenen (Gewissenhaften).

276) Und wenn ihr euch scheidet, bevor ihr euch berührt habt, doch nachdem ihr gemeinsam etwas erschaffen und euch Vermögen angehäuft habt, dann soll sowohl das Weib wie auch der Mann die Hälfte des Erworbenen und also des Hab und Gutes und des Besitzes und Vermögens haben; doch was das Weib oder der Mann in das Bündnis der Ehe als Heiratsgut eingebracht hat, das bleibe deren persönliches und unbestreitbares Eigentum; es sei denn, dass das Weib oder der Mann freiwillig und zu Gunsten des anderen auf das eigene Heiratsgut ganz oder teilweise verzichte; seid in euren Erlassen (Bestimmungen) und Verfügungen stets der Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit) nahe und vergesst nicht, einander wahrlich Gutes zu tun, auch wenn ihr voneinander geschieden seid.

277) Und jene, welche von euch sterben und ein Weib oder einen Mann hinterlassen, sollen zur Zeit des Lebens darauf bedacht sein, dass der hinterlassene Teil, das Weib oder der Mann, eine Versorgung (Geld/Vermögen, in neuer Zeit auch eine Rente) auf lange Zeit habe, damit der Bedarf für das Leben und auch das Haus ge- sichert sei; es soll sie aber kein Tadel treffen, wenn sie für sich selbst die Versorgung tragen wollen und so für sich selbst irgend etwas treffen, wenn sie das nach Billigkeit (eigenem Gutdünken in Gerechtigkeit) und Kraft mit sich selbst tun.

278) Und für die im Bündnis der Ehe Geschiedenen soll keine Versorgung vorgesehen werden, denn jedes gehe seine eigenen Wege, Weib und Mann, so sie für ihre eigene Versorgung in der ganzen Ausbreitung (Umfang) selbst besorgt seien und weder der Mann für das Weib, noch das Weib für die Versorgung des Mannes auf- komme; sind aus dem Bündnis der Ehe Kinder hervorgegangen, dann seien die Geschiedenen zu gleichen Teilen der Pflicht eingeordnet, für die Versorgung der Kinder aufzukommen, so die Mutter zur Hälfte und der Vater zur Hälfte, denn es geht in jedem Fall nicht an, dass nur die Mutter oder der Vater das Auskommen und die Versorgung der Kinder bestreite, wodurch ein Elternteil durch den anderen Nutzen und Vorteile heraus- schlage; und weigert sich die Mutter oder der Vater, für die Hälfte der Versorgung für die Kinder aufzukommen, dann soll die Gerichtsbarkeit Rechenschaft und die Hälfte der Versorgung der Kinder durch die fehlbare Mutter oder den fehlbaren Vater fordern; und weigert sich die fehlbare Mutter oder der fehlbare Vater trotz- dem, die Pflicht wahrzunehmen, dann soll die Ahndung eine Massnahmevollziehung in Abgeschiedenheit vom Volk (Gesellschaft) sein, so lange, bis die Kinder ihrer Jugend entwachsen (volljährig) sind; und die Fehlbaren dieser Weise sollen durch die Obrigkeit für ihre zu leistende Arbeit entlohnt werden in dem Masse, wie die Hälfte der Versorgung für die Kinder angesetzt ist, wobei ihre Entlohnung dem Elternteil zugetan wird, der die Kinder zur Erziehung und Versorgung in Obhut hat; und die Kinder seien jeweils eine bestimmte Zeit von Tagen bei der Mutter und eine bestimmte Zeit von Tagen beim Vater zur Erziehung und Versorgung, denn die Kinder sollen nicht von den Eltern in der Weise entzweit werden, dass eine Abstossung (Entfremdung) ent- steht; also sollen Mann wie Weib in ihrer Geschiedenheit (Geschiedensein) ihres Bundes der Ehe ihre eigenen Wege gehen und also auch in der ganzen Ausbreitung (Umfang) um ihre eigene und nach dem Mass der Hälfte der Versorgung für die Kinder besorgt sein, damit nicht der eine Teil, Weib oder Mann, Nachteile erleide dadurch, dass der Mann für das Weib oder das Weib für den Mann in Versorgung aufkomme; denn auch in der Geschiedenheit des Bundes der Ehe haben Mann und Weib die gleichen Pflichten und Rechte, sowohl als Mann und Weib und als Mutter und Vater.

279) Wahrlich, die Propheten gaben und geben euch die Gebote, wie sie gegeben sind zur Gleichheit aller Eures- gleichen (Menschen) und der Gleichwertigkeit und der Rechte des Weibes und des Mannes und der Kinder, auf dass ihr begreifen mögt.

280) Wahrlich, ihr habt durch die Gesetze der Entstehung (Schöpfung) und durch ihre Werke das Leben erhalten, doch ihr missachtet die Gesetze und Gebote der Entstehung (Schöpfung), wie ihr auch die Lehre der Künder, der Propheten, missachtet und sie beschimpft und ihnen keinen Dank entgegenbringt, obwohl sie für die Wahrheit kämpfen und für euer Wohl, weil sie wissend und weise sind und euch ihre Liebe entgegenbringen; doch ihr wollt nicht wissend sein und dräut (droht) ihnen mit dem Tod, obwohl sie euch lehren, so ihr ein besseres und ein billigendes (gerechtes/verantwortungsvolles) Leben führen sollt.

281) Wahrlich, kaum einer ist unter euch, der einem Propheten eine stattliche Dargabe der Billigung (Zustimmung leihen) geben würde, damit er es vermehren könnte durch weiteres Wissen; wahrlich, ihr mindert der Propheten Wahrheitswissen und vermehrt euer Unwissen, so ihr nicht zur Wahrheit findet; doch sucht nach der wahrlichen Wahrheit und kämpft für sie in friedvoller Weise, wenn ihr sie gefunden habt.

282) Kämpft auf friedliche und gewaltlose Weise für die Wahrheit der Gestaltung (Schöpfung) und ihre Gesetze und Gebote gegen jene, welche euch und die wahrliche Wahrheit bekämpfen, doch überschreitet dabei nicht das Mass des Guten und Billigenden (Gerechten/Verantwortungsvollen), auf dass ihr nicht in Gewalttätigkeit verfallt, denn Masslosigkeit und Gewalt werden von den Euresgleichen (Menschen) nicht geliebt.

283) Seid allzeit friedvoll zu jenen, die sich als eure Feinde wähnen, die euch bekämpfen und von einem Ort zum andern vertreiben; und liebt jene, welche sich eure Feinde nennen um ihres Euresgleichen Würdigseins (Menschseins) willen, und hasst sie nicht um ihrer bösen Taten willen, sondern urteilt nur über diese und fällt keine Urteile über den Euresgleichen (Menschen) als Euresgleichen (Menschen); und wo immer ihr auf et- welche stosst, die sich als eure Feinde geben, dann erachtet sie nicht auch von euch aus als Feinde; tötet (mordet) sie nicht und vertreibt sie nicht, sondern bietet ihnen die Hand zum Frieden und schafft Freundschaft zwischen euch und ihnen; also verfolgt auch nicht jene, welche sich als eure Feinde wähnen, um böse Rache und Vergeltung zu üben an ihnen, denn Verfolgung und Rache und Vergeltung sind so schlimm wie Totschlag; wenn euch eure selbsternannten Feinde angreifen, dann kämpft gegen sie mit gewaltsamer Gewaltlosigkeit, mit Worten und Taten, doch ihr sollt nicht töten in Ausartung, sondern nur dann, wenn unabwendbar Gefahr um euer Leben besteht, auf dass ihr nur tötet in einer Abwehr der Not (Notwehr), wenn ihr des Lebens bedroht seid; lassen die sich als Feinde Wähnenden jedoch von euch ab, dann zeigt ihnen Barmherzigkeit (Menschlichkeit) und Vergebung, auf dass Frieden zwischen euch sei.

284) Bekämpft eure selbsternannten Feinde nur so lange mit den Mitteln des Wissens und des Friedens, bis ihre Verfolgung gegen euch aufhört und sie in sich Vernunft zulassen; und lassen sie von ihrer Verfolgung gegen euch ab und wenden sich euch in Frieden zu, dann wisst, dass von euch keine Feindschaft gegen sie gegeben sein soll, wie ihr auch gegen die Unwissenden und Unbilligen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerechtig- keitslosen) keine Feindschaft hegen sollt.

285) Entweihen eure sich als Feinde Nennenden oder Billigkeitslosen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerech- tigkeitslosen) oder Unwissenden durch Lug und Trug und Verlästerung (Verleumdung) eure Ehre und Würde und eure Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit), dann soll von euch deren Tun nicht mit Lieblosigkeit und Hass oder mit Rache und sonstig Bösem vergolten werden; in allen Gesetzen der Gestaltung (Schöpfung) und dem Aussehen (Natur) bestehen keine Gesetze der Vergeltung und der Rache, oder des Hasses und sonstig Bösem.

286) Vergehen sich solche, welche sich Feinde gegen euch nennen, wie auch Unwissende oder Billigkeitslose (Un- gerechte/Verantwortungslose/Gerechtigkeitslose), dann bestraft sie nicht mit Feindschaft oder Hass und Rache oder Vergeltung und sonstig Bösem, sondern übt Billigkeit (seid gerecht/Gerechtigkeit) und trachtet nach Ver- gebung und wisst, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) bei denen ist, die sie pflegen; vergeht sich ein Fehlbarer in irgendeiner Weise gegen euch, und könnt ihr euch durch Vernunft und Billigkeit (Gerechtsein) nicht dagegen wehren, dann übt nicht selbst Ahndung durch Selbstgerichtsbarkeit, sondern ruft die Obrigkeit oder die Ge - richtsbarkeit an, damit durch sie die Sache und die Dinge geklärt und die Fehlbaren abgeurteilt werden in dem Masse nach Billigkeit (Gerechtigkeit) und Euresgleichen Würdigseins (Menschlichkeit), wie es dem Vergehen gegen euch angemessen ist.

287) Spendet so oft ihr könnt und es vermögt für der Wahrheit Sache, die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens, damit sich die Lehre der Wahrheit um die Urquelle (Schöpfung) und ihre Gesetze und Gebote verbreite; doch stürzt euch beim Weitertragen der Lehre nicht mit eigener Hand ins Verderben, so ihr also nicht mehr spendet, als es eure Kraft und euer Reichtum zulässt; tut allzeit Gutes und treibt nicht Handel mit der Wahrheitslehre, wie ihr sie auch nicht lauthals verkünden und nicht Unwissende und Gläubige an Götter und Götzen mit der Lehre angreifen und befeinden wie auch nicht zu bekehren suchen sollt.

288) Und vollzieht um der Wahrheit willen alles immer in Ehrlichkeit und Billigkeit (Gerechtigkeit), und belehrt (unterrichtet) eure Nächsten ohne Drängen und ohne Zwang in den Worten der Wahrheit und in den Gesetzen und Geboten der Urquelle (Schöpfung), auf dass auch sie lernen und mit ihnen eins gehen, um in Billigkeit zu leben (gerecht zu sein/in Gerechtigkeit zu leben) und ein gutes Leben zu führen.

289) Und es sei euch gelehrt, dass ihr nicht euer Haupt scheren sollt um eines Glaubens an einen Gott oder Götzen oder um eines falschen Lehrers willen, der in falscher Wahrheit solches von euch fordert; und ihr sollt nicht um eines Glaubens an einen Gott oder Götzen oder um eines falschen Lehrers willen euer Geschlechtsorgan beschneiden, es sei denn, es bestehe die Notwendigkeit, weil es die Gesundheit erfordert; doch lasst euch durch die wahren Künder, die wahren Propheten, sagen, dass ihr in täglichem Tun euer Geschlechtsorgan reinigen sollt, weil das die Gesundheit und die Reinlichkeit fordern; und also reinigt euer Geschlechtsorgan nach jeder Vereinigung (Beischlaf); und bedeckt euer Haupt vor der Sonne, denn ihr feuriger Schein (Strahl) ist voll Gefahr und bringt Schaden hervor, und so gelte dieses Gebot für das Weib und den Mann; und also gilt für Mann und Weib, dass ihr euer Gesicht mit einem Tuch bedeckt, wenn der Feuerschein (Strahlung) sehr stark ist oder wenn Unreinheit und Staub die Lüfte schwängern, so ihr darunter leiden könnt.

290) Streitet nicht mit Euresgleichen (Mitmenschen) und nicht mit Billigkeitslosen (Ungerechten/Verantwortungs- losen/Gerechtigkeitslosen) und nicht mit Unwissenden und also nicht mit Gläubigen über die wahrliche Wahr- heit, denn sie ist gegeben durch die urkräftigen (schöpferischen) Gesetze und Gebote, und sie sind unver- änderbar; allein die Quelle der Weisheit (Schöpfung) ist die wahre Macht über euch und das unmessbare Geheimnis, und ihr sollt ihr weder andere Mächte noch Götter und Götzen oder Weihevolle (Heilige) zur Seite stellen; wahrlich, allein die Quelle der Weisheit (Schöpfung) ist das Höchste über euch, und sie allein hat die grossen Werke auf Erden (Welten/Planeten) und in den Himmeln (Universum) getan, und allein aus ihr sind alle Erden (Welten/Planeten) und Himmel (Universum) und alles Leben hervorgegangen, dem gleich sollt auch ihr eure Werke nach eurem Vermögen tun, damit auch daraus Grosses als Grosses und Gutes als Gutes her- vorgehe; und seid dabei allzeit aufrichtig in eurem Wirken, denn ihr sollt nicht Frevler (Gesetzesbrüchige) sein, und darauf bedacht, dass ihr den Namen der Quelle der Weisheit (Schöpfung) nicht missbraucht und dass ihr ihn heilig haltet.

291) Und so ihr eure Werke tut, so sollt ihr jeden Tag zum Feiertag machen, damit ihr euer Wirken in Feierlichkeit vollbringt und ihr nicht niederen Versuchungen verfallt; täglich sollt ihr in Feierlichkeit eure Arbeit verrichten, damit ihr Freude in eurem Tun findet und ihr in Billigkeit (Gerechtigkeit) bleibt, damit ihr nicht den Billigkeits- losen (Ungerechten/Verantwortungslosen/Gerechtigkeitslosen) gleichtut, die durch Dieberei und Lug und Trug das herbeischaffen, was sie benötigen; also mögt ihr bedenken, dass unrecht Gut niemals gedeiht.

292) Folgt allzeit der Billigkeit (Gerechtigkeit/Verantwortung) und brecht nicht den Bund mit der Quelle der Weisheit (Schöpfung), die ihr ehren sollt, wie ihr die Eltern ehrt und liebt; und also sollt ihr auch nicht brechen den Bund der Ehe, wenn ihr ihn eingegangen seid, denn ein vollzogenes Bündnis ist heilig, eine Prüfung (Kontrollierung), der ihr euch stets bewusst sein sollt.

293) Und es ist euch gelehrt seit alters her, dass ihr nicht falsches Zeugnis (Meineid) geben sollt, weder gegen das Weib oder den Mann, noch wider den Nächsten und die Wahrheit, wie auch nicht wider das Leben und die Quelle der Weisheit (Schöpfung); und da ihr nicht falsches Zeugnis (Meineid) geben sollt, so sollt ihr also nie die Unwahrheit sprechen, denn wahrlich, die Unwahrheit ist immer unbeständig und drängt ans Licht der Welt, so jeder Lügner zu Fall kommt; die Unwahrheit liegt auch im Fluchen der Wahrheit, so nicht gegen die Wahrheit geflucht werden soll, denn es bringt keine guten Früchte und keinen guten Lohn.

294) Und erdreistet euch nicht, die Gesetze und Gebote der Quelle der Weisheit (Schöpfung) zu missbrauchen für unwerte Kulte für Gottheiten und Götzen, die nur Erdichtungen von Euresgleichen (Menschen) sind; und fallt nicht nieder (auf die Knie) vor jenen, welche von euch sich zu Göttern und Erhabenen und falschen Lehrern und Propheten erheben; und braucht die Gesetze und Gebote der Quelle der Weisheit (Schöpfung) nicht für hässliche Reden, und treibt damit keine Übertreibung und achtet darauf, dass sich daraus nicht irgendein Streit ereignet; tut Gutes aus den Gesetzen und Geboten der Quelle der Weisheit (Schöpfung) heraus und verseht euch mit Geduld in Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit), damit ihr stets als Verständige einhergeht.

295) Es entsteht kein Schaden für euch, wenn ihr in irgendwelcher Weise die Fülle der Güte der Quelle der Weisheit (Schöpfung) in Anspruch nehmt, denn ihre umfängliche Huld ist euch umfänglich gegeben für alle Zeit, auf dass ihr durch eigene Kraft und durch eigenen Willen in allen Dingen im Falschen und im Rechten zu denken und zu handeln vermögt und ihr euch selbst auf den Weg der Wahrheit bringen könnt; enteilt ihr aber der Begünstigung der Quelle der Weisheit (Schöpfung), dann bedenkt, dass ihr zu den Verirrten gehört.

296) Und führt ihr die der Urquelle pflichtigen (schöpfungspflichtigen) Handlungen aus, die euch durch die Gesetze und Gebote gegeben sind, dann schafft ihr in euch eigenen Ruhm, so, wie alle der Billigkeit (Gerechtigkeit/ Verantwortung) Lebenden vor euch den gleichen Ruhm in sich schufen und pflegten und in sich Liebe und Frieden wie auch Freiheit und Einklang (Harmonie) feiern konnten.

297) Es sind welche unter euch, die fordern spezielle Zeichen (Beweise) für sich von der Wahrheit und der Urquelle (Schöpfung), damit sie glauben möchten, doch weder ist die Wahrheit Glauben, noch sendet die Urquelle (Schöpfung) spezielle Zeichen (Beweise) für den einzelnen, der nach ihnen heischt, denn wahrlich, alles Bestehen aller Erden (Welten/Planeten) und Himmel (Universum), allen Getiers und aller Euresgleichen (Menschen), wie auch das Bestehen allen Lebens und aller Gestirne in den Himmeln (Universum) sind un - ermessliche Zeichen (Wundersamkeiten) der Gegenwart der Urquelle (Schöpfung), und wer es erfasse, der erfasse es.

298) Seid niemals überheblich zu euren Nächsten und lebt in Bescheidenheit mit allen und mit euch selbst; strebt nicht nach Ansehen und Berühmtheit, denn sonst verfallt ihr dem Grössenwahn, der Selbstsucht und dem, dass ihr mehr scheinen wollt, als ihr seid, wie auch der Anbetung in Unvernunft durch die andern, die sich erniedrigen, um euch zu huldigen (verherrlichen).

299) Und wer unter euch krank ist oder ein Leiden am Kopf (Bewusstsein/Psyche) hat, soll dafür Tilgung leisten, indem er sich der Hilfe durch Medizinkundige hingibt, wenn er sich nicht selbst helfen kann; seid ihr aber nicht krank und ohne Leiden, dann seid dankbar und barmherzig und spendet Almosen (Gaben) jenen, welche krank und voller Leiden sind und sich nicht den Medizinkundigen zur Heilung hingeben können.

300) Ist irgendwo ein guter Ort, wo die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens in wahr- lich wahrheitlicher Weise gelehrt wird, dann macht eine Reise dahin und erlernt dort die Wahrheitslehre, auf dass ihr Wissende und Billigende (Gerechte/Verantwortungsvolle) seid, und dafür trifft euch keine Schuld; und wollt ihr die Reise vollziehen, dann sollt ihr bedenken, dass ihr keine hässliche Rede führen noch euch eine Übertretung der Gesetze und Gebote der Ausführung aller Dinge (Schöpfung) und auch keinen Streit erlauben sollt.

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